Das musst du beim Wechsel deiner Wohngebäudeversicherung beachten

A couple checking their house documents
Bildquelle: Canva.com

Du hast eine Wohngebäudeversicherung? Sehr gut! Doch was ist, wenn du mit den bestehenden Konditionen nicht mehr zufrieden bist? Oder wenn du beim Hauskauf eine alte Versicherung übernommen hast? Warum es sich für dich lohnen kann, die Versicherung zu wechseln, und was du beachten solltest.

Dass du quasi gar nicht um eine Wohngebäudeversicherung herum kommst - und das auch gut so ist - haben wir im Artikel Wohngebäudeversicherung: Must-have oder nice-to-have thematisiert. Doch wenn du mit den Konditionen deiner vorhandenen Police unzufrieden bist oder gar nicht genau weißt, was deine Versicherung alles abdeckt, ist es an der Zeit, sich mit dem Thema "Wechsel" auseinanderzusetzen. Diese Optionen hast du:

Kauf einer Bestandsimmobilie - Sonderkündigungsrecht

Kaufst du eine Bestandsimmobilie, erwirbst du automatisch die vorhandene Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers mit. Der simple Grund: Für dich als Käufer soll keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Du darfst allerdings den bisherigen Wohngebäudetarif des Alteigentümers kündigen.

Überprüfe daher, ob dir ein Wechsel Vorteile bietet. Denn vielleicht ist nicht nur deine gekaufte Immobilie, sondern auch oder ganz besonders die vorhandene Versicherung in die Jahre gekommen. Dann solltest du von deinem Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG) Gebrauch machen. Aber Achtung: Du musst die Frist im Blick behalten und dich innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag entscheiden.

Die Umstände ändern sich – ist dein Eigenheim ausreichend versichert?!

Ein Beispiel: Angenommen, dein Haus wurde für 200.000 Euro versichert. Doch du hast nach dem Kauf diverse Umbauten und Renovierungsarbeiten durchgeführt. Dadurch könnte sich der Wert deiner Immobilie auf mehr als 400.000 Euro gesteigert haben. Dann ist die Versicherungssumme niedriger angesetzt als der eigentliche Neubauwert und dein Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen. Es könnte also passieren, dass du unter Umständen mehrere tausend Euro aus eigener Tasche bezahlen musst.

Hinzu kommt: Im Laufe der Jahre verändern sich die Anforderungen und es kommen neue Risiken hinzu. Daher muss der Versicherungsschutz von bestehenden Verträgen angepasst und aktualisiert werden. So ist in Altverträgen häufig der Schutz gegen weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmungen nicht enthalten. Es ist sogar möglich, dass du für den geringeren Schutz viel mehr bezahlst, als du es für eine besseren Versicherungsumfang bei einem modernen Versicherer zahlen würdest. Also ist es auch hinsichtlich Preis-Leistung sinnvoll, einen Wechsel zu überprüfen.

Starke Leistungen – auf dich angepasst und unbürokratisch

Achte bei einem Wechsel unbedingt auf die Details. Denn zwischen den alteingesessenen Versicherern und modernen Anbietern gibt es Unterschiede. Traditionelle Versicherer haben oft wenig Kontakt zu ihren Kunden, sie warten einfach auf die Schadensmeldungen. Ist es schließlich soweit, nimmt die Abwicklung dann viel Zeit in Anspruch – ein Katalog an Rückfragen ist auch zu erwarten.

Die gute Nachricht: Es geht auch anders! Mit einem modernen Versicherer läuft die Abwicklung heute unbürokratisch und schnell ab. Du musst keine ellenlangen Fragebögen mehr ausfüllen oder dich erst durch mehrere Seiten des Bedingungswerks kämpfen, im Gegenteil: Alles findet digital statt und du weißt genau, was du kriegst. Im Schadenfall hilft dir die Versicherung sofort – ohne Wartezeit. Automatisiert. Unbürokratisch.

Außerdem kannst du die Policen bei vielen Anbieter auf deine Anforderungen anpassen: Neben gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, stehen dir weitere Deckungsbausteine und Zusatz-Policen zur Auswahl.

Wohngebäudeversicherung kündigen und wechseln? So geht’s:

Du hast deine alte Wohngebäudeversicherung gecheckt und festgestellt, dass sie nicht mehr deinen Bedürfnissen entspricht? Begib dich auf die Suche nach einem neuen Anbieter - überleg dir vorab, welche Punkte dir wichtig sind und vergleiche die verschiedenen Angebote. Du hast deinen Wunsch-Versicherer gefunden? Dann ist es höchste Zeit für einen Wechsel. Diese beiden Optionen hast du:

Ordentliche Kündigung: Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung liegt die Frist in der Regel bei drei Monaten zum Jahresende und sie bedarf keiner Angabe von Gründen.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und folgende Daten enthalten: Name und Vorname des Versicherungsnehmers, vollständige Adresse, Versichertennummer, Kündigung zum Ablauf des Vertragszeitraumes. Bei altmodischen Versicherern musst du hier leider noch den postalischen Weg wählen (oder Einschreiben), bei den innovativen Anbietern funktioniert dieses natürlich digital.

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht): Du kannst auch außerordentlich kündigen, wenn...

  • ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt
  • dich die Versicherungsprämie nach einer Beitragserhöhung mehr kostet - bei gleichbleibenden Leistungen
  • wenn ein Eigentümerwechsel vorliegt – du also wie im Beispiel oben beim Hauskauf die Wohngebäudeversicherung übernimmst

Kündigung bei laufender Baufinanzierung: Wenn du ein Haus kaufst, das noch finanziert werden muss, hat der Kreditgeber (in der Regel die Bank) noch ein Mitspracherecht bei der Auswahl deiner künftigen Versicherung. Das sollte aber kein Problem sein, solange der Tarif deiner Wahl alle von der Bank gewünschten Sparten abdeckt.

💡
Tipp: Damit du lückenlos vor den wichtigsten Risiken geschützt bist, kündige auf keinen Fall, bevor du einen neuen Versicherer gefunden hast. Denn ein Schaden kann jederzeit und unvorhersehbar eintreten. 

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